: Erstattungsprobleme
Jede Versicherung ist ein gewinnorientiertes Unternehmen.
Und der Begriff "Beihilfe" ist leider immer wieder wörtlich zu nehmen.
Seien Sie sich darüber auch im Klaren, wenn Sie Ihre Rechnung bei der Erstattung einreichen!
Wir, als auch unser Abrechnungsbüro, lassen Sie allerdings nicht bei dieser komplexen Situation alleine, wenn es darum geht, Ihre berechtigten Ansprüche zu begründen.
Die Folgeseiten werden Ihnen erklären, was nach aktueller Rechtsprechung erlaubt ist und was nicht.
Denken Sie daran, im Versicherungsfall sind Sie und Ihre Zähne für "Ihre" Versicherung nur ein Versicherungsschaden.
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